• Art der Immobilie
  • Wohnung, Gewerblich, Wohn-Geschäftsgebäude
  • 12
  • Badezimmer
  • 1165,09 m²
  • Flächengröße
  • 1996
  • Baujahr
  • 36
  • Räume
  • 1563 m²
  • Grundstücksfläche
  • Anbieter-Objekt-ID: 23 0605004
  • Immobilien ID
VERKAUFT! Starkes Investment! Wohn-Geschäftshaus im Zentrum von Horn Bad-Meinberg
  • 1.520.000€

Beschreibung

BESCHREIBUNG

Starkes Investment direkt im Zentrum der Stadt Horn Bad-Meinberg!

Langfristige Mietverträge, architektonisch hochwertige Bauweise, ausreichend Parkplätze und eine solide Mieterstruktur suchen Ihren neuen Eigentümer.

Alle Einheiten sind im Zuge der Projektierung bereits in Wohnungs- und Teileigentum (einzelne Grundbücher) aufgeteilt, wovon eine Gewerbeeinheit bereits verkauft ist.

Das Wohn-/Geschäftshaus aus dem Jahr 1996 besteht aus zwei Hauseingängen, zwei Treppenhäuser, zwei zentralen Heizungsanlagen, vier Gewerbeeinheiten und 8 Wohnungen. Jeder Einheit sind entsprechende Parkflächen und ein separater Kellerraum zugeordnet. Darüber hinaus gibt es einen Gemeinschaftskeller, Waschküche und Fahrradkeller.

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Details

Immobilien ID HZAnbieter-Objekt-ID: 23 0605004
36 Räume
12 Badezimmer
Größe der Immobilie 1165,09 m²
Grundstücksfläche 1563 m²
Baujahr 1996

Kontakt Informationen

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Unser Angebot ist unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten, streng vertraulich und nur für den Empfänger selbst bestimmt. Alle Angaben, die der Makler vom Verkäufer- bzw. von Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeit weitergegeben. Sofern diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht. Die Weitergabe unseres Angebotes an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung verpflichtet zu Schadensersatz. Sollte das von uns genannte Objekt bekannt sein, so muss das unverzüglich innerhalb von 8 Tagen mit Quellenangabe mitgeteilt werden. Andernfalls kann der Empfänger sich nicht auf frühere Kenntnis berufen. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unserer Vermittlung zustande gekommenen Kauf- Miet- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche oder vereinbarte Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr sofort zu zahlen. Eine Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Dritter, aufgrund unbefugter Weitergabe des Angebotes durch Sie, einen Kaufvertrag abschließt. Die Maklergebühr ist beim Vertragsabschluss zahlbar. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartnern binnen 12 Monaten sind ebenfalls provisionspflichtig. Sofern Vertragsparteien den Vertrag rückgängig machen oder der Vertrag durch Anfechtung hinfällig oder geändert wird, bleibt die Maklergebühr für sämtliche Parteien in voller Höhe bestehen. Dasselbe gilt auch für eine nachträgliche Minderung des Kauf- Miet- oder Pachtpreises. Die Provisionspflicht besteht auch bei nachgewiesenen Zwangsversteigerungsobjekten. Der Makler ist berechtigt für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages tätig zu werden. Kommt an Stelle des von uns angebotenen Geschäfts zwischen den Parteien ein anderes zustande, so ist hier die entsprechende Gebühr zu zahlen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragsleistung und Anerkennung vorstehender Bedingungen.